
Der Programmantrag 2023 im Überblick
Für den Erhalt von Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ ist eine jährliche Antragstellung obligatorisch.
Zusammen haben wir schon einige Meilensteine in diesem Prozess erreicht: Im Jahr 2019 wurde das Fördergebiet in das Städtebauförderungsprogramm “Lebendige Zentren” des Landes Hessen aufgenommen. Im Anschluss daran haben wir mit Hilfe der Vorplanungen der Stadtentwicklungskommission sowie durch Ihre Ideen, die Sie als Bürger:innen von Haiger uns im Rahmen der Online-Beteiligungen mitgeteilt haben, das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) erarbeitet. Mit dem Beschluss des ISEKs durch die Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2021 wurde der Startschuss für die Umsetzung der darin konkretisierten Projekte und Maßnahmen gegeben. Diese etwa 65 Projekte sollen in den kommenden 10 Jahren umgesetzt werden.
Zu den Projekten gehören u.a. die Umgestaltung des Karl-Löber-Platzes , die Sanierung der Stadthalle, die Umgestaltung des Bahnhofareals sowie die Verlagerungen der Stadtjugendpflege und der Stadtbücherei. Darüber hinaus bieten wir seit Ende 2020 ein umfangreiches Anreizprogramm zur Fassadensanierung für das gesamte Stadtgebiet an, mit dem wir bereits einige private Bauherr:innen bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen unterstützen.
Mir ist es wichtig, dass die gesamte Haigerer Bevölkerung die Umgestaltung und den Ausbau verschiedener Plätze und Orte in unserer schönen Stadt als Chance sieht und uns durch kreative Ideen und konstruktive Teilhabe für „Haiger 2030“ unterstützt.
Hinweis:
Diese Internetseite informiert Sie über die einzelnen Schritte imEntwicklungsprozess und lädt Sie ein, sich aktiv zu beteiligen. Die Homepage bietet Ihnen eine Beteiligungsplattform und wird stets mit aktuellen Berichten weiterentwickelt.
Für den Erhalt von Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ ist eine jährliche Antragstellung obligatorisch.
Über 70 Bürgerinnen und Bürger aus Haiger kamen am 29.11.2022 im Gemeindehaus der evangelischen Kirche zum Bürgerforum „Haiger 2030“ zusammen, um über die zukünftige Entwicklung
Im Programmjahr 2022 erhält die Stadt Haiger im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“ ergänzende Fördermittel in Höhe von 640.000 Euro von Bund und Land! Ergänzt
Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre aktive Teilnahme und das damit verbundene Engagement. Die Online-Fragebögen wurden zwischenzeitlich ausgewertet und die Ergebnisse in das ISEK aufgenommen.
Die Beiträge und Kommentare auf der Mitmachkarte sind weiterhin einsehbar. Es gibt allerdings keine Möglichkeit, weitere Stecknadeln zu setzen oder einen Eintrag zu kommentieren.
Alle gesammelten Ideen aus der virtuellen Karte wurden ebenfalls in das ISEK eingepflegt. Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung!
Das beschlossene Fördergebiet der Lebendigen Zentren umfasst die Kernstadt mit der historischen Altstadt, Marktplatz und Rathaus. Umgeben ist sie von kleinparzellierter Wohnbebauung. Im Fördergebiet ebenfalls gelegen ist die nördlich verlaufende ehemalige Bundesstraße B 277.
Dazu kommen die anschließenden Bereiche im Westen (Allendorfer Straße), im Osten (bis zum Bahnhof) und im Süden (inkl. Stadthalle). Durchzogen wird das Gebiet in Süd-Nord-Richtung durch den Aubach.
Für das Programm „Lebendige Zentren“ ist es von entscheidender Bedeutung, dass sich die maßgeblichen Akteurinnen und Akteure vor Ort von Beginn an am Stadtentwicklungsprozess als Ideengeber, Multiplikator oder Träger eigener Initiativen beteiligen. Das Städtebauförderprogramm sieht daher die Gründung sogenannter Lokaler Partnerschaften vor. Dieses Beteiligungsgremium versteht sich als Begleitstruktur, die regelmäßig oder bei Bedarf zusammenkommt und am Stadterneuerungsprozess beratend und initiierend mitwirkt. Das Gremium tritt in der Regel vierteljährlich zusammen, es sind jedoch auch außerordentliche Sitzungen möglich.
Die Lokale Partnerschaft setzt sich aus ca. 30 ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern der Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürgern zusammen. Alle Mitglieder eint, dass sie sich für die Entwicklung des Kernbereichs engagieren und einbringen möchten. Die Treffen dienen dem Informationsaustausch und der Diskussion, der Ideenentwicklung und dem Einbringen von Maßnahmenvorschlägen, aber auch der Erzielung von Kompromissen. Der Charakter der Sitzungen ist öffentlich. Gäste sind jederzeit willkommen.
Stadt Haiger
André Münker
Fachbereichsleiter Bauverwaltung, Wirtschaftsförderung/Standortentwicklung
Markus Georg
Bauverwaltung, Wirtschaftsförderung/Standortentwicklung
Tel.: 02773 811 103
E-Mail: markus.georg@haiger.de
DSK GmbH
Michael Stoll
Tel.: 0611 3411 3153
E-Mail: Michael.Stoll@dsk-gmbh.de
Andreas Graf
Tel.: 0611 3411 3151
E-Mail: Andreas.Graf@dsk-gmbh.de
Das Programm „Lebendige Zentren“ (vormals „Aktive Kernbereiche in Hessen“) gibt es in Hessen seit 2008. Im Mittelpunkt des Programms steht von Beginn an die nachhaltige Belebung und Weiterentwicklung der Innenstädte und Ortskerne. Insbesondere sollten die von Funktionsverlusten betroffenen zentralen Versorgungsbereiche mit ihrer Vielfalt aus Einzelhandel, Dienstleistung, Handwerk, Kultur, Gastronomie und Wohnen als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben erhalten bleiben und nachhaltig gestärkt werden.
Das Städtebauförderungsprogramm zur Stärkung und Vitalisierung der Innenstädte und Ortszentren geht nach nunmehr 12jähriger Laufzeit in eine neue Phase und wurde im Jahr 2020 unter dem Namen „Lebendige Zentren“ neu aufgelegt. Die bisher gewonnenen Erkenntnisse werden für die Fortsetzung des Programms genutzt. Daher wurden die bisherigen Programmschwerpunkte um die Handlungsfelder Baukulturelles Erbe, Energieeffizienz und Klimaschutz ergänzt.
Gefördert werden zum Beispiel bauliche Maßnahmen zur barrierefreien Entwicklung von bestehendem Wohnraum oder der Umbau von gewerblichen Leerständen zu Wohnzwecken. Energieeffizienz und Klimaschutz spielen dabei eine große Rolle, denn ein gesundes Stadtklima ist ein ebenso wichtiger Standortfaktor für Innenstädte wie kurze Wege, einladende Stadträume sowie Funktions- und Angebotsvielfalt. So ist es mit der hier angebotenen Förderung auch möglich, bessere Rahmenbedingungen für eine stadtverträgliche Mobilität zu schaffen. Weitere Schwerpunkte sind flankierende Maßnahmen, die das Wohnen, die Wirtschaft und das Wohlfühlen in der Innenstadt stärken: attraktive Grün- und Freiflächen, belebte öffentliche Räume, die zum Verweilen einladen, Familienzentren und kulturelle Angebote.
Die fünf Programmschwerpunkte sind:
1. Wohnen in der Innenstadt
2. Aufenthaltsqualität, Grünflächen und gesundes Klima
3. Funktions- und Angebotsvielfalt
4. Barrierefreiheit und Rahmen für stadtverträgliche MobilitätPrivates Engagement und Standortgemeinschaften
Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen ist ein von der Kommune aufzustellendes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), in dem alle vorgenannten relevanten Themenstellungen analysiert werden. Auf dieser Grundlage sind integrierte Strategien zu entwickeln und konkrete Maßnahmen und Projekte zur späteren Umsetzung zu benennen.
Der integrierte Handlungsansatz des Programms bedingt die Einbindung der wesentlichen öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure vor Ort. Nur gemeinsam mit den betroffenen Interessengruppen kann die Abstimmung der unterschiedlichen Belange und Anforderungen sowie die Bündelung der lokalen Aktivitäten gelingen. Daher wird prozessbegleitend eine „Lokale Partnerschaft“ aus Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen Hand, privaten Akteurinnen und Akteuren sowie engagierten Bürgerinnen und Bürgern eingerichtet.